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Welches Risiko birgt eine Klage?

Im finanzgerichtlichen Verfahren ist der Steuerbürger immer der Kläger, das Finanzamt immer der Beklagte. Da das Finanzamt mit dem Instrument des Steuerbescheides in die Rechte des Bürgers eingreift, liegt es in der Natur der Sache,

dass der Bürger initiativ werden muss, wenn er sich gegen den Bescheid wehren will.

 Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren entstehen hier Gerichtskosten. Wer einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt  mit der Erhebung der Klage beauftragt, muss außerdem damit rechnen, dass er auch für diese Kosten aufkommen muss. Die Kosten für Gericht und Rechtsvertretung trägt die Partei, die unterliegt. Wer dies sein wird, kann man vor Beginn des Prozesses meist gar nicht absehen.

 Da trifft es sich gut, dass die Finanzämter in Steuersachen  sich selbst vertreten, also keine Rechtsanwälte oder Steuerberater beauftragen, sodass der Steuerbürger selbst im Unterliegensfalle nur die Gerichtskosten und die Kosten für seine eigene Rechtsvertretung zu tragen hat. nicht aber Kosten des Finanzamtes. Wenn hingegen das Finanzamt unterliegt, muss es im Allgemeinen die Kosten für die Rechtsvertretung des Klägers übernehmen.

 Während im Einspruchsverfahren grundsätzlich eine sog. Verböserung (=Festsetzung einer höheren Steuer als im angefochtenen Bescheid) möglich ist, ist eine solche im Klagverfahren ausgeschlossen. Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren  kann die Steuer vor Gericht niemals höher ausfallen als vom Finanzamt festgesetzt. Von daher droht dem Steuerbürger von Seiten des Finanzgerichts nicht das Risiko einer höheren Steuer. Wohl aber kann das Finanzamt – mangels Bestandskraft des angefochtenen Bescheides – einen neuen Bescheid mit einer höheren Steuer erlassen, der dann Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens wird.

 Ob ein Gerichtsverfahren lohnt, ist oft alles andere als leicht zu beantworten. Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens lässt sich so gut wie nie mit hundertprozentiger Sicherheit voraussagen. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, lautet ein Sprichwort. Gerichte entscheiden keineswegs immer richtig. Außerdem sind „Recht haben“ und “Recht bekommen“ zwei verschiedene Paar Stiefel. Wer ein Recht geltend macht, muss es auch beweisen können. Die Grundsätze über die Beweislast haben schon manche Klage zu Fall gebracht. Der Kläger, der unterliegt, hat nicht nur nichts erreicht. Er muss darüber hinaus die Kosten des Gerichts und seiner eigenen Vertretung tragen, von dem Ärger und Zeitverlust einmal ganz abgesehen.

 Als Betroffener eines Steuerbescheides fehlt einem auch häufig der objektive Blick auf die Erfolgsaussichten, da man den Fall zu stark durch die eigene Brille sieht. Das geht auch Juristen so. Andererseits sind Rechtsanwälte und Steuerberater dann keine objektiven Ratgeber, wenn sie ein eigenes Interesse (höheres Honorar) daran haben, dass dieser Prozess geführt wird.