Welches Risiko birgt eine Klage?
Im finanzgerichtlichen Verfahren ist der Steuerbürger immer der
Kläger, das Finanzamt immer der Beklagte. Da das Finanzamt mit dem
Instrument des Steuerbescheides in die Rechte des Bürgers eingreift,
liegt es in der Natur der Sache,
dass der Bürger initiativ werden muss, wenn er sich gegen den
Bescheid wehren will.
Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren entstehen hier
Gerichtskosten. Wer einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt
mit der Erhebung der Klage beauftragt, muss außerdem damit
rechnen, dass er auch für diese Kosten aufkommen muss. Die Kosten
für Gericht und Rechtsvertretung trägt die Partei, die unterliegt.
Wer dies sein wird, kann man vor Beginn des Prozesses meist gar
nicht absehen.
Da trifft es sich gut, dass die Finanzämter in Steuersachen
sich selbst vertreten, also keine Rechtsanwälte oder
Steuerberater beauftragen, sodass der Steuerbürger selbst im
Unterliegensfalle nur die Gerichtskosten und die Kosten für seine
eigene Rechtsvertretung zu tragen hat. nicht aber Kosten des
Finanzamtes. Wenn hingegen das Finanzamt unterliegt, muss es im
Allgemeinen die Kosten für die Rechtsvertretung des Klägers
übernehmen.
Während im Einspruchsverfahren grundsätzlich eine sog.
Verböserung (=Festsetzung einer höheren Steuer als im angefochtenen
Bescheid) möglich ist, ist eine solche im Klagverfahren
ausgeschlossen. Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren
kann die Steuer vor Gericht niemals höher ausfallen als vom
Finanzamt festgesetzt. Von daher droht dem Steuerbürger von Seiten
des Finanzgerichts nicht das Risiko einer höheren Steuer. Wohl aber
kann das Finanzamt – mangels Bestandskraft des angefochtenen
Bescheides – einen neuen Bescheid mit einer höheren Steuer erlassen,
der dann Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens wird.
Ob ein Gerichtsverfahren lohnt, ist oft alles andere als
leicht zu beantworten. Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens
lässt sich so gut wie nie mit hundertprozentiger Sicherheit
voraussagen. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“,
lautet ein Sprichwort. Gerichte entscheiden keineswegs immer
richtig. Außerdem sind „Recht haben“ und “Recht bekommen“ zwei
verschiedene Paar Stiefel. Wer ein Recht geltend macht, muss es auch
beweisen können. Die Grundsätze über die
Beweislast haben schon manche Klage zu Fall gebracht. Der
Kläger, der unterliegt, hat nicht nur nichts erreicht. Er muss
darüber hinaus die Kosten des Gerichts und seiner eigenen Vertretung
tragen, von dem Ärger und Zeitverlust einmal ganz abgesehen.
Als Betroffener eines Steuerbescheides fehlt einem auch
häufig der objektive Blick auf die Erfolgsaussichten, da man den
Fall zu stark durch die eigene Brille sieht. Das geht auch Juristen
so. Andererseits sind Rechtsanwälte und Steuerberater dann keine
objektiven Ratgeber, wenn sie ein eigenes Interesse (höheres
Honorar) daran haben, dass dieser Prozess geführt wird.