Verhalten im Steuerstrafverfahren Anzeige / Selbstanzeige
Fragen:
Was hat eine Selbstanzeige für Auswirkungen?
Die Selbstanzeige hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung
wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden Fälle
der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Hier führt die
Selbstanzeige nur zu einer strafmildernden Wirkung.
In jedem Fall sind die hinterzogenen Steuern und die
Hinterziehungszinsen nach einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist
zu entrichten.
Welchen Inhalt muss eine Selbstanzeige haben?
Die Besteuerungsgrundlagen (z.B. die Einnahmen/Umsätze und
Ausgaben) müssen in tatsächlicher Höhe angegeben und ggf.
nachgewiesen werden.
Das Finanzamt muss daraufhin eine zutreffende Steuerfestsetzung
vornehmen können.
An wen ist eine Selbstanzeige zu richten?
Die Selbstanzeige ist an das für Sie zuständige Finanzamt zu
richten. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt für
Fahndung und Strafsachen entscheidet ggf. über weiteren
Handlungsbedarf und über die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Selbstverständlich werden auch dort Selbstanzeigen entgegengenommen.
Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich oder aber ausgeschlossen?
In Fällen, in denen Sie mit einem allgemein gehaltenen Schreiben
des für Sie zuständigen Finanzamts im Stadium der groben Durchsicht
Ihrer Steuererklärung um die Überprüfung Ihrer Angaben oder
Einreichung von Belegen gebeten werden, ist eine Selbstanzeige noch
möglich.
Ausschlussgründe sind
- die Entdeckung der Tat durch das Finanzamt
- das Erscheinen eines Prüfers des Finanzamts
- die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens
Wie lange kann eine Steuerhinterziehung verfolgt werden?
Hier ist zunächst zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der
Festsetzungsverjährung zu unterscheiden.
Die Steuerhinterziehung, begangen durch die Abgabe inhaltlich
unzutreffender Steuererklärungen, verjährt im strafrechtlichen
Bereich nach 5 Jahren, gerechnet vom Datum des der
Steuerhinterziehung zu Grunde liegenden Steuerbescheides.