Fragen zur Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Grundsteuer
Nach welchen Grundlagen berechnet sich der Einheitswert bei bebauten Wohngrundstücken?
Grundlagen sind u. a.: Die Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche; die Bauart; das Baujahr; die bauliche Ausstattung sowie die Förderungsart (öffentliche Mittel/frei finanziert)
In welcher Weise wirkt sich die Grundstücksgröße aus?
Nur ein unbebautes Grundstück wird ausschließlich nach der Grundstücksgröße bewertet. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wirkt sich die Grundstücksgröße nur bei Grundstücken > 1.500 m2 aus.
Ändert sich die Grundsteuernummer bei einem Eigentümerwechsel?
In der Regel nicht, weil die Steuernummer objektbezogen ist. Ausnahme: Teilung; dann werden für neu gebildete (Teil)-Grundstücke neue Steuernummern vergeben.
Ändert sich die Höhe der Grundsteuer bei einem Eigentümerwechsel?
Nein, grundsätzlich nicht.
Müssen bauliche/persönliche Veränderung am Grundstück dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja; Es besteht eine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abgabenordnung (AO). Anmerkung: Beim Verkauf erhält das Finanzamt i. d. R. eine Veräußerungsmitteilung vom Notar.